Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule
- Grundschule -

Kirchstraße 8
14798 Havelsee

 


Schulträger
Amt Beetzsee

 

S c h u l – u n d  H a u s o r d n u n g

1. Vorwort
Die Schul- und Hausordnung ist in unserem Grundkonzept der “Johann-Wolfgang-von-Goethe-Grundschule“ einzuordnen. Sie ist verbindlich für alle Kolleginnen und Kollegen, alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Praktikanten und sonstigen am Schulalltag beteiligten Personen.
Die Einhaltung und Umsetzung ist das Ziel der gesamten Schulgemeinschaft. Sie dient dazu, das Leben, die Gesundheit und die persönliche Würde aller zu sichern und das friedliche Zusammenleben zu stärken.
Diese Ordnung gilt mit dem Betreten des Schulgeländes durch die Schulhoftore Kirchstraße 8 und 18 in 14798 Havelsee, OT Pritzerbe.
Sie endet zum regulären Schulschluss einer jeden Klasse lt. Stundenplan mit dem Verlassen des Schulgeländes. Nur in Ausnahmefällen ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, sich nach regulärem Schulschluss auf dem Schulgelände aufzuhalten.
In der Schule gelten folgende Unterrichtszeiten:
1./2. Stunde 07.25 bis 08.55 Uhr
30 Minuten Frühstücks- und Hofpause
3./4. Stunde 09.25 bis 10.55 Uhr
40 Minuten Mittagspause
5. Stunde 11.35 bis 12.20 Uhr
10 Minuten
6. Stunde 12.30 bis 13.15 Uhr
10 Minuten
7./8.Stunde 13.25 bis 14.55 Uhr

Die Ganztagsbetreuung an den Tagen Dienstag bis Donnerstag gilt für die teilnehmenden Kinder als Unterrichtszeit.


2. Grundsätze unserer Schule
Wir sind eine Grundschule mit langer Tradition, eng verbunden mit unserem Schulstandort.
Wir pflegen einen offenen und respektvollen Umgang miteinander.
Wir sind eine Schule, die dazu beitragen soll, allen Schülerinnen und Schülern eine Grundschulzeit zu ermöglichen, die förderlich für die weitere Schullaufbahn ist.
Wir streben ein friedliches und kommunikatives Miteinander aller am Erziehungsprozess Beteiligten an, unabhängig von der Herkunft, der Nationalität oder der Religion.


3. Schulinterne Regelungen
Unterrichtsbeginn / Unterrichtswege
Ab 7.10 Uhr stehen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner und zur Aufsicht zur Verfügung.
Die Fahrschüler begeben sich auf direktem Weg auf den Schulhof.
Treten Schülerinnen und Schüler ihren Schulweg mit einem Fahrrad an, muss dieses in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Wir erwarten, dass alle Schülerinnen und Schüler pünktlich, d. h. mindestens 10 Minuten vor Schulbeginn das Schulgelände betreten.
Bei verspätetem Eintreffen muss der Haupteingang (Klingel) genutzt werden. Die Hoftore beider Schulteile sind aus Sicherheitsgründen während der Schulzeit verschlossen zu halten.
Alle Kolleginnen und Kollegen sind dahingehend belehrt und angewiesen, die Schülerinnen und Schüler von einem Schulteil zum anderen zu begleiten. Alle Schülerinnen und Schüler wurden belehrt, nicht allein die Straße zwischen den Schulgebäuden zu überqueren.
Der Unterrichtsgang zum Sportplatz wird von einer Kollegin / einem Kollegen begleitet und geführt.
Während des Ganztagsbetriebes dürfen die Schülerinnen und Schüler den nahegelegenen „Lutscher-Laden“ nach Abmeldung beim Aufsicht führenden Lehrer im Zeitraum von 13.15 Uhr und 13.30 Uhr aufsuchen.
Schulschluss
Nach dem regulären Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände. Kinder, die eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen, gehen direkt in den Hortbereich.
Das Verfahren bei kurzfristigem Stundenausfall ist individuell geregelt und in den Schülerakten vermerkt.
Ordnung und Sicherheit
Besucher melden sich vor dem Betreten des Schulgeländes im Sekretariat.
Wir möchten alle in einer sauberen und ordentlichen Umgebung arbeiten und lernen. Dementsprechend verhalten wir uns.
Entdecken wir potentielle Unfallquellen und Mängel melden wir diese umgehend im Sekretariat.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 sorgen laut erstelltem Plan mit für die Ordnung und Sauberkeit im Ganztagsbereich.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 sorgen laut erstelltem Plan mit für die Ordnung und Sicherheit im Essenraum
Die Klassenräume werden nach jeder Unterrichtsstunde in einem ordentlichen Zustand hinterlassen. Die Fenster sind zu verschließen und das Licht ist auszuschalten. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind alle Stühle hochzustellen.
Die Fachräume werden nur mit dem Lehrer betreten.
Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Feuerzeug, Waffen und Feuerwerkskörper usw.) werden nicht mit in die Schule gebracht. Diese sind in der Schule verboten.
Schulessen
Wir legen auf eine kultivierte Esskultur Wert.
Essenabmeldungen für den gleichen Tag sind bis 7.30 Uhr in der Schulküche
(Tel.Nr.: 50025) oder im Sekretariat der Schule (Tel.Nr.: 50241) vorzunehmen.
Fernbleiben vom Unterricht
Anträge auf Freistellung von mehr als 3 Tagen sind in schriftlicher Form, mit
Begründung, spätestens 14 Tage vorher bei der Schulleitung einzureichen.
Krankheitsbedingtes Fehlen ist spätestens am 2. Tag im Sekretariat anzuzeigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund und die Dauer für das Fernbleiben mit. Bei einem längeren Fern-bleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
Ansteckende Krankheiten / Läusebefall … sind meldepflichtig.
Der versäumte Unterrichtsstoff ist in geeigneter Form (Absprache mit dem
Fachlehrer / Klassenlehrer) nachzuholen.


4. Pausen
Kurze Pausen dienen dem Wechsel der Unterrichtsräume bzw. der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das nächste Unterrichtsfach.
In der Mittagspause steht für die Kinder eine Spielekiste zur Verfügung.
Schulklassen der Jahrgangsstufen 1-3 gestalten pädagogisch sinnvoll die Pausen und berücksichtigen in angemessener Form den Bewegungsdrang des jüngeren Schulkindes.
Bei „Regenpausen“ verbleibt der unterrichtende Kollege im Klassenraum, um die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Der Fahrradständerbereich ist während der Pausen nicht zu betreten bzw. ist kein Spielbereich.
Wenn der Lehrer nach 5 Minuten nicht zum Unterricht erscheint, hat ein beauftragter Schüler (Kl. 4-6 Schülersprecher) das Sekretariat zu informieren.
In der Frühstückspause (8.55 Uhr – 9.25 Uhr) nehmen die Schülerinnen und Schüler in den ersten 10 Minuten im Klassen- bzw. Unterrichtsraum in einer ruhigen Atmosphäre das Frühstück ein.
Die große Pause von 10.55 Uhr bis 11.35 Uhr dient der Einnahme des Mittagessens.
5. Unser Sekretariat ist in den Pausen und in zwingenden Fällen auch außerhalb der Pausen für die Schüler geöffnet.
6. Druckerzeugnisse, Plakate und sonstige Aushänge dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung und an den dafür vorgesehenen Tafeln veröffentlicht werden.
7. An unserer Schule sind Drogen, Alkohol und das Rauchen strengstens verboten.
8. Handys werden grundsätzlich während des Unterrichts und in den Pausen ausgeschaltet. Es sei denn, das Handy wird für Recherchezwecke im Unterricht genutzt. Die
    Nutzung muss vom entsprechenden Fachlehrer genehmigt sein.
9. Fahrräder dürfen auf dem Schulhof im Fahrradständer abgestellt werden.
10. Alle Unfälle sind unverzüglich zu melden und ins Unfallbuch einzutragen.
11. Das Betreten der Turnhalle und der Umkleidekabinen geschieht grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Lehrers. In den Umkleidekabinen herrscht angemessene Ruhe und
     Ordnung. Jungen dürfen die Mädchenkabinen ebenso wenig betreten wie die Mädchen die Jungenkabinen.

 

 

Havelsee, den 28.09.2023
M. Altenkirch (Geschäftsführerin)
N. Vogeler (Vorsitzende der Schulkonferenz)

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